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Angebot nachfassen: 6 Mustertexte für E-Mail und Telefon

Angebot nachfassen heißt: zum vereinbarten Zeitpunkt freundlich nachfragen, mit einem Anlass und einer konkreten Frage. Fehlt eine Absprache, fragen Sie nach wenigen Werktagen, ob das Angebot angekommen ist und was noch offen ist. Nach einer klaren Absage ist Schluss. Die sechs Mustertexte für E-Mail und Telefon sind Vorlagen für Angebote, die Ihr Kunde selbst angefragt hat.

Ein Angebotssymbol führt über E-Mail und Telefon zu einem hervorgehobenen Kalenderblatt mit Haken.
Abbildung 1Vom verschickten Angebot zum vereinbarten nächsten Schritt. Schematische Darstellung.
Inhalt15 Kapitel

„Ich würde den nächsten Schritt schon beim Versand des Angebots vereinbaren, am besten mit Termin und Kontaktweg. Dann ist das Nachfassen kein Bitten, sondern die Fortsetzung eines Gesprächs. Ein System kann an offene Angebote erinnern und den bisherigen Verlauf bereitstellen. Das Gespräch selbst führt ein Mensch.“

Benjamin Wünsche, CEO & SystemarchitektAus der Praxis

Wann ist der richtige Zeitpunkt, ein Angebot nachzufassen?

Das Angebot ist raus, der Kunde hatte es eilig, und seit einer Woche ist es still. Ob jetzt der richtige Moment für eine Nachfrage ist, hängt vor allem davon ab, was Sie beim Versand vereinbart haben. Ein vereinbarter Termin geht jeder Faustregel vor.

Fehlt eine Absprache, hilft eine Orientierung nach Anlass. Eine kurze Frage nach dem Eingang wirkt nach wenigen Werktagen aufmerksam und nicht drängend. Jede spätere Nachricht braucht einen eigenen Grund, etwa eine offene Frage oder das Ende der Gültigkeit.

Die Tabelle fasst die üblichen Anlässe zusammen. Die Abstände sind unsere redaktionelle Orientierung. Eine belastbare Studie zu idealen Abständen bei Angeboten im B2B haben wir nicht gefunden.

Tabelle 1Wann Sie ein Angebot nachfassen (redaktionelle Orientierung, keine gemessenen Werte)

Tabelle seitlich scrollen

ZeitpunktAnlassKanalZiel
Beim VersandNächsten Schritt vereinbarenIm Gespräch oder in der Begleit-E-MailTermin und Kontaktweg für die Rückmeldung stehen fest
Kurz nach VersandEingang klären, nach 2 bis 3 WerktagenE-MailFragen früh sammeln
Vereinbarter TerminStand der EntscheidungE-Mail oder vereinbarter AnrufNächster Schritt mit Datum
Vor FristendeGültigkeit des AngebotsE-MailAnnahme oder neuer Termin
Nach längerer StilleEtwa 3 Wochen ohne ReaktionE-MailAngebot schließen oder ruhen lassen
Nach AbsageDankIm Kanal der AbsageAbschluss ohne weitere Werbung

Siehe auch

Wo Interessenten zwischen Kontakt und Abschluss verloren gehen

Was vereinbaren Sie schon beim Versand des Angebots?

Gutes Nachfassen beginnt, bevor das Angebot verschickt ist. Wer im Gespräch oder in der Begleit-E-Mail den nächsten Schritt festhält, muss später nicht raten. Die Nachfrage setzt dann fort, was beide Seiten verabredet haben.

Klären Sie dafür die folgenden Punkte. Notieren Sie die Antworten dort, wo Ihr Team sie wiederfindet, im CRM oder zumindest in der Kundenakte.

  • Nächster Schritt: Bis wann meldet sich wer, und worüber wird dann gesprochen?
  • Mitentscheider: Wer entscheidet beim Kunden mit, und braucht diese Person eigene Unterlagen?
  • Kontaktweg: Lieber E-Mail oder Telefon? Fragen Sie ausdrücklich, ob ein Anruf recht ist und unter welcher Nummer.
  • Gültigkeit: Bis wann gilt das Angebot? Eine eigene Annahmefrist schafft Klarheit für beide Seiten.
  • Offene Punkte: Welche Fragen sind im Gespräch offen geblieben und gehören in die nächste Nachricht?

Dürfen Sie zu einem angefragten Angebot nachfassen?

Eine Nachfrage zum angefragten Angebot gehört nach unserer Einordnung zur Bearbeitung der Anfrage. Mit der Anfrage hat Ihr Kunde Vertragsverhandlungen aufgenommen, und daran knüpft das BGB bereits ein vorvertragliches Schuldverhältnis. Eine Erlaubnis für beliebige weitere Nachrichten folgt daraus aber nicht.1

Für den Datenschutz gilt Art. 6 Abs. 1 Buchstabe b DSGVO. Er erlaubt die Verarbeitung, soweit sie für vorvertragliche Maßnahmen auf Anfrage der betroffenen Person erforderlich ist. Darauf lässt sich stützen, dass Sie Name, E-Mail-Adresse und Notizen der Ansprechpartnerin für dieses Angebot nutzen. Für Werbung zu anderen Themen brauchen Sie eine andere Grundlage.2

Wettbewerbsrechtlich ist der Begriff der Werbung weit. Der Bundesgerichtshof zählt jede Äußerung dazu, die den Absatz fördern soll. Er hat eine Zufriedenheitsfrage in der Rechnungs-E-Mail an einen Privatkäufer als Werbung eingestuft, die Rechnung selbst dagegen nicht.3

Werbung per E-Mail braucht nach § 7 UWG eine vorherige ausdrückliche Einwilligung, auch gegenüber Unternehmen. Schon eine einzige unverlangte Werbe-E-Mail an ein Unternehmen kann rechtswidrig sein. Wer per E-Mail ein Angebot anfragt, bittet ausdrücklich um genau dieses Angebot. Eine Gerichtsentscheidung zur Nachfrage nach einem angefragten Angebot haben wir nicht gefunden.45

Daraus folgen klare Grenzen. Bleiben Sie beim angefragten Angebot und hängen Sie keine Zusatzangebote, Newsletter oder Bewertungsbitten an. Verlassen Sie sich nicht auf die Ausnahme für Bestandskunden, denn sie knüpft an einen Verkauf an. Nach einer Absage oder einem Widerspruch endet das Nachfassen.24

Für Anrufe bei Unternehmen genügt nach § 7 UWG eine zumindest mutmaßliche Einwilligung. Am klarsten ist ein ausdrücklich vereinbarter Rückruf. Mehr dazu steht bei Mustertext 3.4

Tabelle 2Nachfassen zu einem angefragten Angebot: was rechtlich zählt (Stand Oktober 2026)

Tabelle seitlich scrollen

SituationEinordnungGrundlage
Daten der AnfrageNutzung für vorvertragliche Maßnahmen, die der Kunde angefragt hatArt. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO
E-Mail zum AngebotNach unserer Einordnung Teil der Bearbeitung, solange sie beim angefragten Angebot bleibt. Eine Gerichtsentscheidung genau dazu fehlt§ 7 Abs. 2 Nr. 2 UWG, BGH VI ZR 225/17
ZusatzangeboteWerbung, braucht eine vorherige ausdrückliche Einwilligung, auch im B2B§ 7 Abs. 2 Nr. 2 UWG, BGH I ZR 218/07
Anruf im B2BZumindest mutmaßliche Einwilligung, die auch den Anruf selbst umfasst. Am besten den Rückruf vereinbaren§ 7 Abs. 2 Nr. 1 UWG, BGH I ZR 88/05
BestandskundenDie Ausnahme für E-Mail-Werbung knüpft an einen Verkauf an. Bei einem offenen Angebot verlassen Sie sich besser nicht darauf§ 7 Abs. 3 UWG
AbsageKeine weitere Werbung. Nach einem Widerspruch keine Verarbeitung mehr für Werbezwecke. Mit der Ablehnung erlischt das Angebot§ 7 Abs. 1 UWG, Art. 21 DSGVO, § 146 BGB

Quellen zur Tabelle234568

Siehe auch

Was für Werbe-E-Mails an Unternehmen giltWann ein Werbeanruf bei Unternehmen infrage kommt

Mustertext 1: Wie fragen Sie per E-Mail nach, ob das Angebot angekommen ist?

Alle sechs Mustertexte sind Vorlagen mit derselben fiktiven Ausgangslage. Die Mustertechnik GmbH hat auf Anfrage der Betriebsleiterin eines Metallbaubetriebs ein Angebot zur Wartungsplanung für eine neue Halle geschickt. Namen und Firmen sind erfunden, passen Sie Anrede, Anlass und Ton an Ihren Kunden an.

Die erste Nachfass-E-Mail passt zwei bis drei Werktage nach dem Versand, wenn kein Termin vereinbart ist. Betreff: „Ihr Angebot zur Wartungsplanung“.

„Guten Tag Frau Beispiel, am Dienstag habe ich Ihnen unser Angebot zur Wartungsplanung für Ihre neue Halle geschickt. Ist es gut angekommen? Falls einzelne Positionen Fragen aufwerfen, erkläre ich sie gern kurz am Telefon oder per E-Mail, ganz wie es Ihnen lieber ist. Mit freundlichen Grüßen, Max Muster“

Die Nachricht nennt das Angebot und stellt eine Frage, die sich mit einem Satz beantworten lässt. Den Kontaktweg überlässt sie der Kundin. Sie enthält keinen Druck und kein weiteres Angebot.

Mustertext 2: Wie formulieren Sie das Nachfassen zum vereinbarten Termin?

Haben Sie beim Versand einen Termin vereinbart, beziehen Sie sich darauf. Eine gute Nachfrage greift auf, was der Kunde selbst angekündigt hat, und bietet Hilfe für genau diesen Schritt an. Im Beispiel wollte die Betriebsleiterin das Angebot mit ihrem Geschäftsführer besprechen.

„Guten Tag Frau Beispiel, Sie wollten das Angebot bis Ende dieser Woche mit Ihrem Geschäftsführer besprechen. Gibt es aus dem Gespräch Punkte, die wir anpassen sollten, etwa beim Umfang der Erstaufnahme oder beim Starttermin? Wenn es hilft, stelle ich beide Varianten auf einer Seite gegenüber. Mit freundlichen Grüßen, Max Muster“

Die Frage nach Anpassungen ist leichter zu beantworten als die Frage, ob schon entschieden ist. Die Gegenüberstellung der Varianten hilft der Kundin bei der Abstimmung im eigenen Haus. Und die Nachricht bleibt beim angefragten Thema.

Mustertext 3: Wie klingt der telefonische Einstieg beim Nachfassen?

Ein Anruf passt, wenn Sie ihn vereinbart haben oder der Kunde das Telefon ausdrücklich als Weg genannt hat. Für Werbeanrufe bei Unternehmen verlangt § 7 UWG zumindest eine mutmaßliche Einwilligung. Nach dem Bundesgerichtshof muss sie sich auch auf den Anruf selbst erstrecken. Eine bestehende Geschäftsbeziehung allein genügte im entschiedenen Fall dafür nicht.46

Fiktiver Einstieg bei einem vereinbarten Rückruf: „Guten Tag Frau Beispiel, hier ist Max Muster von Mustertechnik. Wir hatten vereinbart, dass ich mich heute wegen des Angebots zur Wartungsplanung melde. Passt es gerade für fünf Minuten?“

Danach folgt eine offene Frage: „Wie ist Ihr Eindruck vom Angebot, und was müsste sich ändern, damit es für Sie passt?“ Dann hören Sie zu. Der kurze Leitfaden hilft, den Faden zu behalten.

  • Einstieg: Name, Firma und der vereinbarte Anlass in einem Satz.
  • Zeit: Fragen Sie, ob es gerade passt. Wenn nicht, vereinbaren Sie einen neuen Termin.
  • Offene Frage: Eindruck vom Angebot und mögliche Änderungen. Vermeiden Sie „Haben Sie sich schon entschieden?“.
  • Zuhören: Einwände notieren und nicht sofort entkräften.
  • Nächster Schritt: mit Datum und Kontaktweg vereinbaren.
  • Notiz: Ergebnis, Einwände und nächsten Schritt im CRM festhalten.

Mustertext 4: Wie erinnern Sie an die Gültigkeit des Angebots?

Diese Erinnerung passt nur, wenn im Angebot wirklich eine Frist steht. Eine erfundene Frist setzt den Kunden unter Druck und kostet Vertrauen, sobald er sie durchschaut. Eine echte Frist liefert dagegen einen sachlichen Grund für die Nachricht.

„Guten Tag Frau Beispiel, unser Angebot gilt wie vereinbart bis zum Monatsende. Danach stimmen wir Preis und Starttermin neu ab, weil wir die Termine für den Folgemonat einplanen.“

„Möchten Sie das Angebot annehmen, oder sollen wir den Starttermin verschieben? Eine kurze Antwort genügt. Mit freundlichen Grüßen, Max Muster“

Rechtlich ist die Frist mehr als eine Formalie. Haben Sie eine Annahmefrist gesetzt, kann der Kunde nur innerhalb dieser Frist annehmen. Ohne Frist gilt ein Angebot unter Abwesenden nur so lange, wie Sie unter regelmäßigen Umständen mit einer Antwort rechnen dürfen.910

Nimmt der Kunde zu spät oder mit Änderungen an, gilt das als neues Angebot von seiner Seite. Dann entscheiden Sie, ob Sie es annehmen.11

Tabelle 3Wie lange ein Angebot bindet: die Regeln im BGB
VorschriftWas gilt
§ 145 BGBWer ein Angebot abgibt, ist daran gebunden, außer er hat die Bindung ausgeschlossen. Zusätze wie „freibleibend“ sollen das bewirken
§ 146 BGBDas Angebot erlischt, wenn der Kunde es ablehnt oder nicht rechtzeitig annimmt
§ 147 BGBOhne Frist kann ein Angebot per E-Mail oder Post nur so lange angenommen werden, wie unter regelmäßigen Umständen mit einer Antwort zu rechnen ist
§ 148 BGBHaben Sie eine Annahmefrist gesetzt, gilt diese Frist
§ 150 BGBEine verspätete Annahme oder eine Annahme mit Änderungen gilt als neues Angebot des Kunden

Quellen zur Tabelle7891011

Siehe auch

Was bei der Angebotserstellung rechtlich zu beachten ist

Mustertext 5: Wie fragen Sie nach längerem Schweigen nach?

Nach zwei unbeantworteten Nachrichten bringt eine weitere Erinnerung selten etwas. Besser ist eine Frage, die dem Kunden eine einfache Antwort erlaubt, auch ein Nein. Das Angebot, die Sache vorerst zu schließen, nimmt Druck heraus.

„Guten Tag Frau Beispiel, ich habe länger nichts von Ihnen gehört und möchte Sie nicht drängen. Ruht das Thema Wartungsplanung bei Ihnen gerade? Dann schließe ich das Angebot vorerst, und Sie melden sich, wenn es wieder passt.“

„Falls noch Fragen offen sind, antworten Sie einfach auf diese E-Mail. Mit freundlichen Grüßen, Max Muster“

Halten Sie danach Wort. Kommt keine Antwort, setzen Sie das Angebot im CRM auf ruhend und schreiben nicht erneut. Schweigen heißt nicht Ja, auch nicht zu weiteren Nachrichten.

Mustertext 6: Wie reagieren Sie auf eine Absage?

Eine Absage verdient eine kurze, freundliche Antwort und danach Ruhe. Am Telefon können Sie nachfragen, solange das Gespräch es zulässt: „Danke, dass Sie mir das offen sagen. Darf ich fragen, was den Ausschlag gegeben hat?“ Weitere Überzeugungsarbeit folgt nicht.

Auf eine schriftliche Absage antworten Sie im selben Kanal: „Guten Tag Frau Beispiel, vielen Dank für Ihre Rückmeldung. Schade, dass es diesmal nicht passt. Für Ihr Hallenprojekt wünsche ich Ihnen einen guten Start. Mit freundlichen Grüßen, Max Muster“

Die E-Mail verzichtet bewusst auf eine Frage nach Gründen oder Zufriedenheit. Der Bundesgerichtshof hat eine solche Zufriedenheitsfrage in einer E-Mail als Werbung eingestuft. Mit der Ablehnung erlischt außerdem Ihr Angebot.38

Vermerken Sie die Absage im CRM und sperren Sie weitere Erinnerungen zu diesem Angebot. Widerspricht die Person der Werbung, verarbeiten Sie ihre Daten nicht mehr für Werbezwecke. Wünscht sie ausdrücklich einen späteren Kontakt, notieren Sie Thema, Zeitpunkt und Kontaktweg.24

Siehe auch

Wie Sie mit Schweigen oder einer Absage umgehen

Wie fassen Sie nach, ohne zu nerven?

Lästig wird Nachfassen, wenn Nachrichten keinen Inhalt haben. „Ich wollte nur mal nachhaken“ sagt dem Kunden nur, dass Sie warten. Jede Nachricht sollte ihm etwas geben: eine Antwort, eine Entscheidungshilfe oder einen einfachen Ausweg.

  • Anlass nennen: Beziehen Sie sich auf das Angebot und auf das, was zuletzt besprochen wurde.
  • Eine Frage stellen: Eine konkrete Frage pro Nachricht, am besten mit zwei Antwortmöglichkeiten.
  • Kurz bleiben: Drei bis fünf Sätze reichen. Wer mehr erklären muss, schlägt ein Gespräch vor.
  • Abstände wachsen lassen: Die zweite Nachricht folgt später als die erste, die dritte noch später.
  • Kanal des Kunden nutzen: Antworten Sie dort, wo der Kunde zuletzt geschrieben hat. Rufen Sie nur an, wenn das vereinbart ist.
  • Ende ankündigen: Sagen Sie in der letzten Nachricht offen, dass Sie danach nicht mehr nachfragen.

Welche Einwände hören Sie beim Nachfassen?

Hinter einer ausweichenden Antwort steckt oft eine Frage, die noch niemand gestellt hat. Hören Sie den Einwand vollständig an, bevor Sie antworten. Die Tabelle zeigt typische Einwände und eine mögliche Richtung für Ihre Antwort.

Tabelle 4Einwände beim Nachfassen und mögliche Antwortrichtungen

Tabelle seitlich scrollen

EinwandWas dahinter stecken kannAntwortrichtung
Zu teuerDer Nutzen ist unklar, der Vergleich hinkt oder das Budget ist knappFragen, womit der Kunde vergleicht. Umfang oder Varianten besprechen, bevor es um Rabatt geht
Wir melden unsDie Entscheidung liegt woanders oder hat gerade keinen VorrangEinen Termin für die Rückmeldung vereinbaren und notieren
Noch nicht abgestimmtMitentscheider fehlen oder haben eigene FragenAnbieten, die Unterlagen für die interne Abstimmung aufzubereiten
Anderer AnbieterDie Entscheidung ist gefallenDanken, nach dem Grund fragen, wenn das Gespräch es zulässt, dann beenden
Gerade kein ZeitpunktDas Projekt ruht oder ist verschobenFragen, ob und wann ein neuer Kontakt gewünscht ist, und genau das notieren

Wie oft sollten Sie ein Angebot nachfassen?

Eine feste Zahl gibt es nicht. Eine belastbare Studie für Angebote im B2B haben wir nicht gefunden, und für häufig zitierte Quoten zu Kontaktversuchen fehlt uns eine Primärquelle. Wir nennen deshalb keine.

Unsere redaktionelle Orientierung: zwei bis drei Nachfragen zum Angebot mit wachsendem Abstand, dann eine Pause. Jede davon braucht einen eigenen Anlass. Eine klare Absage beendet das Nachfassen sofort.4

Je länger die Stille dauert, desto schwerer lässt sich eine Nachricht noch als Teil der Anfrage verstehen. Eine Landesdatenschutzbehörde hat Erinnerungs-E-Mails an Verbraucher nach abgebrochenen Online-Bestellungen als Werbung eingestuft, weil das vorvertragliche Verhältnis mit dem Abbruch endete. Mustertext 5 ist deshalb als letzte Nachfrage gedacht.12

Wie behalten Sie offene Angebote im Blick?

Offene Angebote gehen selten verloren, weil jemand sie vergisst. Häufiger liegen sie in drei Postfächern, und keiner weiß, wer zuletzt geschrieben hat. Ein gemeinsamer Ort für jedes Angebot löst das.

Halten Sie je Angebot die folgenden fünf Angaben fest. Einmal pro Woche sortieren Sie die offenen Angebote nach Alter und klären die ältesten zuerst. Ein CRM erledigt das, für den Anfang genügt eine gepflegte Liste.

  • Status: offen, in Abstimmung, angenommen, abgelehnt oder ruhend.
  • Wiedervorlage: Datum der nächsten Nachfrage, abgeleitet aus der Absprache beim Versand.
  • Gültigkeit: Ende der Annahmefrist, falls Sie eine gesetzt haben.
  • Letzte Nachricht: Wer hat wann was geschrieben oder gesagt?
  • Nächster Schritt: Was ist vereinbart, und wer ist dran?

Siehe auch

CRM für kleine Unternehmen: Auswahl und Einführung

Wie läuft das Nachfassen automatisch mit?

Vieles am Nachfassen ist Routine: Termine merken, den Verlauf zusammensuchen, einen Entwurf schreiben. Das kann ein System vorbereiten. Das Gespräch und die Entscheidung über den nächsten Schritt bleiben beim Menschen.

Die vier Schritte zeigen, wo das System vorbereitet und wo Ihr Team entscheidet. Wie das Angebot selbst entsteht, beschreibt unser Beitrag zur Angebotserstellung.

  1. Wiedervorlage anlegen

    Das System bereitet vor
    Legt beim Versand eine Aufgabe zum vereinbarten Termin an und merkt sich die Gültigkeit des Angebots.
    Der Mensch entscheidet
    Bestätigt Termin und Kontaktweg aus dem Gespräch.
  2. Nachricht entwerfen

    Das System bereitet vor
    Schreibt einen Entwurf mit Bezug auf das Angebot, die letzte Nachricht und offene Fragen.
    Der Mensch entscheidet
    Passt den Entwurf an und verschickt ihn selbst.
  3. Antwort erkennen

    Das System bereitet vor
    Ordnet die Antwort dem Angebot zu und stoppt weitere Erinnerungen.
    Der Mensch entscheidet
    Liest die Antwort und klärt den nächsten Schritt persönlich.
  4. Absage vermerken

    Das System bereitet vor
    Setzt den Status auf abgelehnt und sperrt weitere Erinnerungen zu diesem Angebot.
    Der Mensch entscheidet
    Entscheidet, ob ein ausdrücklich vereinbarter späterer Kontakt notiert wird.

Siehe auch

Angebotserstellung automatisieren: 5 Schritte zum AngebotKI im Vertrieb: Wo sie im B2B wirklich hilft

Wie bereiten wir bei AK das Nachfassen vor?

Bei AK verbinden wir Kontaktpunkte, Kontaktverlauf und Nachverfolgung zu einem Ablauf. Antworten stoppen die Standardfolge und führen in die persönliche Bearbeitung. Klare Absagen werden nicht automatisch wieder eingereiht.

Wer im Vertrieb übernimmt, erhält den bisherigen Verlauf und einen passenden Gesprächseinstieg. Telefonische Nachverfolgung setzen wir ergänzend und anlassbezogen ein. Das Gespräch und die Entscheidung bleiben bei Ihrem Team.

Wo bei Ihnen Angebote liegen bleiben, hilft das Umsatzbringer-Profil einzuordnen. Haben Sie bereits einen konkreten Engpass, besprechen wir ihn im Potenzialgespräch.

Siehe auch

Wie wir Nachverfolgung und Übergaben verbindenEigenen Vertriebsweg im Umsatzbringer-Profil einordnenB2B-Leadgenerierung: 6 Wege zu passenden Gesprächen

Quellen und Stand

Stand: 4. Oktober 2026. Dieser Beitrag bietet allgemeine Orientierung zum Nachfassen angefragter Angebote im B2B in Deutschland und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Die Mustertexte sind Vorlagen mit erfundenen Namen und Firmen.

  1. 1
    § 311 BGB: Rechtsgeschäftliche und rechtsgeschäftsähnliche Schuldverhältnisse (neuer Tab)

    Absatz 2: Ein Schuldverhältnis mit Pflichten nach § 241 Absatz 2 entsteht auch durch die Aufnahme von Vertragsverhandlungen oder die Anbahnung eines Vertrags. Abgerufen am 04.10.2026.

  2. 2
    DSGVO: Artikel 6 und 21 (neuer Tab)

    Art. 6 Absatz 1 Buchstabe b: Verarbeitung für vorvertragliche Maßnahmen, die auf Anfrage der betroffenen Person erfolgen. Art. 21 Absätze 2 und 3: Nach einem Widerspruch gegen Direktwerbung keine Verarbeitung mehr für diese Zwecke. Abgerufen am 04.10.2026.

  3. 3
    BGH, Urteil vom 10.07.2018: VI ZR 225/17 (neuer Tab)

    Randnummer 18: Werbung ist jede Äußerung mit dem Ziel, den Absatz zu fördern, auch mittelbar. Randnummer 20: Die Rechnung selbst gilt nicht als Werbung, die angehängte Zufriedenheitsfrage schon. Kläger war ein Privatkäufer, Grundlage §§ 823 und 1004 BGB. Abgerufen am 04.10.2026.

  4. 4
    § 7 UWG: Unzumutbare Belästigungen (neuer Tab)

    Absatz 1 Satz 2: Werbung, obwohl erkennbar ist, dass der Empfänger sie nicht wünscht. Absatz 2 Nummer 1: Telefonwerbung bei sonstigen Marktteilnehmern mit zumindest mutmaßlicher Einwilligung. Nummer 2: elektronische Post nur mit vorheriger ausdrücklicher Einwilligung. Absatz 3: Ausnahme nach einem Verkauf. Abgerufen am 04.10.2026.

  5. 5
    BGH, Beschluss vom 20.05.2009: I ZR 218/07 (neuer Tab)

    Entscheidung „E-Mail-Werbung II“: Schon die einmalige unverlangte Zusendung einer Werbe-E-Mail kann einen rechtswidrigen Eingriff in den Gewerbebetrieb darstellen. Empfängerin war eine Anwaltskanzlei. Abgerufen am 04.10.2026.

  6. 6
    BGH, Urteil vom 20.09.2007: I ZR 88/05 (neuer Tab)

    Entscheidung „Suchmaschineneintrag“, Randnummer 15: Maßgeblich sind die Umstände vor dem Anruf sowie Art und Inhalt der Werbung. Die mutmaßliche Einwilligung muss auch den telefonischen Weg erfassen. Ältere UWG-Nummerierung beachten. Abgerufen am 04.10.2026.

  7. 7
    § 145 BGB: Bindung an den Antrag (neuer Tab)

    Wer einem anderen die Schließung eines Vertrags anträgt, ist an den Antrag gebunden, es sei denn, dass er die Gebundenheit ausgeschlossen hat. Abgerufen am 04.10.2026.

  8. 8
    § 146 BGB: Erlöschen des Antrags (neuer Tab)

    Der Antrag erlischt, wenn er abgelehnt oder nicht rechtzeitig nach den §§ 147 bis 149 angenommen wird. Abgerufen am 04.10.2026.

  9. 9
    § 147 BGB: Annahmefrist (neuer Tab)

    Absatz 2: Ein Antrag unter Abwesenden kann bis zu dem Zeitpunkt angenommen werden, in dem der Antragende den Eingang der Antwort unter regelmäßigen Umständen erwarten darf. Abgerufen am 04.10.2026.

  10. 10
    § 148 BGB: Bestimmung einer Annahmefrist (neuer Tab)

    Hat der Antragende eine Frist für die Annahme bestimmt, kann die Annahme nur innerhalb dieser Frist erfolgen. Abgerufen am 04.10.2026.

  11. 11
    § 150 BGB: Verspätete und abändernde Annahme (neuer Tab)

    Absatz 1: Die verspätete Annahme gilt als neuer Antrag. Absatz 2: Eine Annahme mit Erweiterungen, Einschränkungen oder sonstigen Änderungen gilt als Ablehnung, verbunden mit einem neuen Antrag. Abgerufen am 04.10.2026.

  12. 12
    LDI NRW: 31. Bericht, Abschnitt 9.7 (neuer Tab)

    Bericht für das Jahr 2025, Seiten 82 und 83: Erinnerungs-E-Mails nach einer abgebrochenen Bestellung sind Werbung, das vorvertragliche Verhältnis endet mit dem Abbruch. Fall aus dem Onlinehandel mit Verbrauchern, Einschätzung der Aufsichtsbehörde. Abgerufen am 04.10.2026.