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XRechnung kostenlos erstellen, direkt im Browser

Füllen Sie das Formular aus. Wir erzeugen daraus eine XRechnung 3.0 und prüfen sie sofort nach den offiziellen Prüfregeln vor. Ihre Angaben bleiben in Ihrem Browser. Wir speichern und übertragen nichts.

  • KostenlosOhne Konto, ohne E-Mail-Adresse und ohne Begrenzung der Anzahl.
  • Mit VorprüfungNach den Regeln der KoSIT und der EN 16931, mit Erklärung zu jeder Regel.
  • Ihre Daten bleiben bei IhnenAlles läuft im Browser. Nichts wird gespeichert oder übertragen.
Beispielansicht mit fiktiven Daten

So sieht das Ergebnis aus

xrechnung-FIKTIV-2026-0002.xmlXRechnung 3.0 · UBL (Invoice)

Vorprüfung nach den offiziellen Prüfregeln: keine Fehler, keine Warnungen

Rechnungsnummer
FIKTIV-2026-0002
Kunde
Beispiel Bau AG (FIKTIV)
Käuferreferenz
Kostenstelle 4711
Zahlbetrag
1.699,97 EUR

Auszug aus der XML-Datei

<cbc:CustomizationID>urn:cen.eu:en16931:2017#compliant#urn:xeinkauf.de:kosit:xrechnung_3.0</cbc:CustomizationID>
<cbc:ID>FIKTIV-2026-0002</cbc:ID>
<cbc:BuyerReference>Kostenstelle 4711</cbc:BuyerReference>
<cbc:PayableAmount currencyID="EUR">1699.97</cbc:PayableAmount>

Art der Rechnung

Die Rechnung weist dann keine Umsatzsteuer aus und enthält den Hinweis „Kein Ausweis von Umsatzsteuer, da Kleinunternehmer gemäß § 19 UStG“.

Dann gehört die Leitweg-ID der Behörde in die Käuferreferenz.

1Ihr Unternehmen

Vom Finanzamt. Steuernummer oder USt-IdNr. muss auf jeder Rechnung stehen.

Format DE und neun Ziffern.

Nur nötig ohne USt-IdNr.: Dann verlangt die XRechnung eine dieser beiden Kennungen. Die Registernummer steht zum Beispiel im Handelsregister oder Vereinsregister.

Steht als Kontakt und als elektronische Adresse in der Rechnung.

2Ihr Kunde

Pflichtfeld der XRechnung. Tragen Sie ein, was Ihr Kunde Ihnen nennt, etwa eine Kostenstelle oder den Namen der bestellenden Person.

Pflichtangabe der XRechnung. Meist die E-Mail-Adresse für Rechnungen. Bei Behörden kann hier die Leitweg-ID stehen.

3Rechnung

Fortlaufend und nur einmal vergeben (§ 14 Abs. 4 Nr. 4 UStG).

Zeitpunkt der Leistung
4Positionen
  1. Position 1
    Betragnoch offen
Gesamtbetrag
noch offen
5Zahlung

Zum Beispiel: Zahlbar innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug. Fälligkeitsdatum oder Zahlungsbedingungen sind Pflicht.

Freiwillig. Wir schreiben das Skonto im Format, das die XRechnung vorschreibt (Regel BR-DE-18).

6Hinweise auf der Rechnung

Freiwillig. Zum Beispiel ein Dank oder ein Bezug auf das Angebot.

Die Prüfregeln werden geladen.

Ihre Angaben bleiben in Ihrem Browser. Wir speichern und übertragen nichts, auch nicht beim Erstellen und Herunterladen.

Die Eingaben werden nicht gespeichert. Laden Sie die Seite neu, ist das Formular leer.

Kostenlos und ohne Gewähr. Es gelten Lizenz und Haftungsausschluss.

Welche Angaben muss eine XRechnung enthalten?

Eine XRechnung enthält alle Pflichtangaben einer Rechnung nach § 14 UStG, als Daten statt als Bild. Dazu kommen Angaben, die der Standard XRechnung zusätzlich verlangt, etwa eine Ansprechperson mit Telefon und E-Mail und die Käuferreferenz.

Welche Angaben muss eine XRechnung enthalten?
AngabeIm FormularGrundlage
Name und Anschrift von Ihnen und Ihrem KundenIhr Unternehmen, Ihr Kunde§ 14 Abs. 4 Nr. 1 UStG
Steuernummer oder USt-IdNr.Ihr Unternehmen§ 14 Abs. 4 Nr. 2 UStG
Rechnungsdatum und RechnungsnummerRechnung§ 14 Abs. 4 Nr. 3 und 4 UStG
Menge und Art der LeistungPositionen§ 14 Abs. 4 Nr. 5 UStG
Zeitpunkt der Lieferung oder LeistungRechnung§ 14 Abs. 4 Nr. 6 UStG
Entgelt nach Steuersätzen, Steuersatz und Steuerbetrag oder Hinweis auf eine SteuerbefreiungPositionen§ 14 Abs. 4 Nr. 7 und 8 UStG
Ansprechperson mit Telefon und E-MailIhr UnternehmenXRechnung, Regeln BR-DE-5 bis BR-DE-7
Käuferreferenz, bei Behörden die Leitweg-IDIhr KundeXRechnung, Regel BR-DE-15
ZahlungsangabenZahlungXRechnung, Regel BR-DE-1

Für Sonderfälle nennt das Gesetz weitere Angaben, etwa bei Gutschriften. Diese Fälle deckt das Werkzeug in Version 1 nicht ab.

Was ist die Leitweg-ID und wann brauchen Sie sie?

Die Leitweg-ID ordnet eine Rechnung der richtigen Stelle in einer Behörde zu. Sie bekommen sie von der Behörde, die Ihre Rechnung erhält. In der XRechnung steht sie im Feld Käuferreferenz. Ihren Aufbau mit zwei Prüfziffern am Ende beschreibt die Formatspezifikation der KoSIT.

Für Rechnungen an Unternehmen brauchen Sie keine Leitweg-ID. Die Käuferreferenz ist trotzdem Pflicht. Tragen Sie ein, was Ihr Kunde Ihnen nennt, etwa eine Kostenstelle oder den Namen der bestellenden Person.

Rechnungen an den Bund reichen Sie über die Plattform OZG-RE ein. Länder und Kommunen regeln den Eingang selbst. Fragen Sie die Stelle, die Ihre Rechnung erhält.

Was gilt für Kleinunternehmer?

Kleinunternehmer nach § 19 UStG müssen keine E-Rechnung ausstellen. Ihre Rechnungen dürfen immer als sonstige Rechnung gehen, also auf Papier oder mit Zustimmung als PDF (§ 34a UStDV). Eine XRechnung ist freiwillig möglich, etwa wenn eine Behörde sie verlangt.

Im Kleinunternehmer-Modus weist das Werkzeug keine Umsatzsteuer aus. Es setzt die Angaben so, wie die Spezifikation XRechnung 3.0.2 es für Kleinunternehmer beschreibt: Steuerkategorie „steuerbefreit“ mit 0 Prozent und den Hinweis „Kein Ausweis von Umsatzsteuer, da Kleinunternehmer gemäß § 19 UStG“.

Wer als Kleinunternehmer Umsatzsteuer ausweist, schuldet sie dem Finanzamt (§ 14c Abs. 2 UStG). Ob die Regelung für Sie gilt, klärt Ihre Steuerberatung.

Was deckt die Vorprüfung ab?

Die Vorprüfung wendet die offiziellen Prüfregeln auf Ihre Datei an: die Regeln der EN 16931 in Version 1.3.16 und die Regeln der KoSIT für die XRechnung in Version 2.6.0. Diese Kombination nutzt auch der Validator der KoSIT für XRechnung 3.0.2 in seiner Konfiguration vom 31.08.2026.

Sie ist kein offizieller Prüfbericht. Der Validator der KoSIT prüft zusätzlich gegen das XML-Schema und bewertet das Ergebnis nach eigenen Szenarien. Die Struktur unserer Datei ist fest vorgegeben und in unseren Tests gegen das offizielle UBL-Schema geprüft. Für die verbindliche Prüfung nutzen Sie den Validator der KoSIT.

Inhaltliche Fehler findet keine Prüfregel, etwa einen falschen Steuersatz oder eine falsche Menge. Bei Steuerbeträgen lassen die Regeln der EN 16931 eine Abweichung von weniger als einem Euro zu. Das Werkzeug rechnet die Beträge selbst auf den Cent genau. Kontrollieren Sie die Angaben trotzdem vor dem Versand.

Was deckt die Vorprüfung ab?
ErgebnisBedeutung
FehlerDie Datei verletzt eine Pflichtregel. Der Download bleibt gesperrt, bis Sie die Angabe korrigiert haben.
WarnungEine Empfehlung der Regeln ist nicht erfüllt. Der Download bleibt möglich. Sehen Sie sich die Angabe trotzdem an.
HinweisEine Information der Regeln. Kein Handlungsbedarf, wenn die Angabe so gewollt ist.

Wie geht es nach dem Erstellen weiter?

Schicken Sie die XML-Datei an Ihren Kunden, zum Beispiel per E-Mail an seine Adresse für Rechnungen. Für eine E-Rechnung an ein Unternehmen im Inland brauchen Sie keine Zustimmung (§ 14 UStG).

Bewahren Sie ein Doppel jeder Rechnung auf, bei einer XRechnung die XML-Datei. Die Frist beträgt acht Jahre (§ 14b Abs. 1 UStG). Wie Sie die Ablage ordnen, steht im Beitrag E-Rechnung archivieren.

Wie die Rechnung beim Empfänger aussieht, zeigt die Vorschau oben. Eingehende E-Rechnungen öffnen Sie mit unserem kostenlosen E-Rechnung-Viewer.

Wie wird aus einzelnen Rechnungen ein Ablauf?

Das Werkzeug erstellt eine Rechnung nach der anderen. Wer jeden Monat viele Rechnungen schreibt, braucht einen Ablauf: Daten aus Auftrag oder Zeiterfassung übernehmen, Rechnung erzeugen, vorprüfen, versenden und ablegen. Die Freigabe bleibt bei Ihnen.

Wie das in Ihrem Betrieb aussehen kann, besprechen wir im Potenzialgespräch.

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Stand, Lizenz und fremde Bausteine

Stand 05.10.2026 · Version 1.0 · AK Consulting

Prüfregeln: KoSIT XRechnung-Schematron 2.6.0 vom 31.08.2026 (Apache License 2.0) und CEN EN 16931 Validierungsartefakte 1.3.16 vom 13.04.2026 (EUPL 1.2). Wir haben die Regeln unverändert in das Format für SaxonJS übersetzt.

Ausführung im Browser: SaxonJS 2.7.0, Copyright Saxonica Ltd. Wir nutzen die Datei unverändert unter der Lizenz von Saxonica. Lizenz und Haftungsausschluss von Saxonica

Die Vorschau nutzt den Kern des E-Rechnung-Viewers von AK Consulting. Sie ist eine eigene Darstellung und nicht die Visualisierung der KoSIT.

Das Werkzeug ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung.

Lizenz: Frei nutzbar im eigenen Unternehmen. Weitergabe nur unverändert und mit Quellenangabe (AK Consulting, ak.consulting).

Haftungsausschluss: AK Consulting stellt diese Inhalte, Vorlagen und Werkzeuge kostenlos und ohne Gewähr zur Verfügung. Sie dienen der allgemeinen Orientierung und ersetzen keine Rechts-, Steuer- oder sonstige Fachberatung. Prüfen Sie Ergebnisse, bevor Sie sie im eigenen Betrieb verwenden. Eine Haftung für Schäden aus der Nutzung ist ausgeschlossen, soweit das gesetzlich zulässig ist. Das gilt nicht für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit und nicht für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

Kostenlos und ohne Gewähr. Es gelten Lizenz und Haftungsausschluss.