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Verzugszinsrechner 2026: Verzugszinsen berechnen
Berechnen Sie die Verzugszinsen für eine offene Rechnung. Der Rechner teilt den Zeitraum überall dort, wo sich der Basiszinssatz ändert, und zeigt jeden Abschnitt mit Tagen, Zinssatz und Betrag. Er rechnet in Ihrem Browser. Ihre Angaben verlassen den Rechner nicht.
Ergebnis
Beispiel mit fiktiven WertenFIKTIV: 5.000,00 Euro offen vom 15.05.2026 bis 14.08.2026, nur Unternehmen beteiligt, mit Pauschale. Ihr eigenes Ergebnis erscheint hier, sobald Sie Ihre Angaben berechnen.
Verzugszinsen130,97 €
- Offener Betrag
- 5.000,00 €
- Verzugszinsen
- 130,97 €
- Verzugspauschale
- 40,00 €
- Summe
- 5.170,97 €
Ohne Gewähr. Das Ergebnis ersetzt keine Rechtsberatung. Lassen Sie Ihre Forderung prüfen, bevor Sie sie gerichtlich geltend machen.
Basiszinssatz: Deutsche Bundesbank, abgerufen am 08.10.2026. Aktuell 1,52 % seit 01.07.2026, bestätigt bis 31.12.2026. Tabelle der Bundesbank (neuer Tab)
Kostenlos und ohne Gewähr. Es gelten Lizenz und Haftungsausschluss.
Berechnung je Abschnitt
| Zeitraum | Tage | Basiszinssatz | Zinssatz | Zinsen |
|---|---|---|---|---|
| 15.05. bis 30.06.2026 | 47 | 1,27 % | 10,27 %Basis 1,27 % | 66,12 € |
| 01.07. bis 14.08.2026 | 45 | 1,52 % | 10,52 %Basis 1,52 % | 64,85 € |
| Verzugszinsen | 92 | 130,97 € |
So wird gerechnet
Zinsen je Abschnitt = Betrag × Zinssatz × Tage ÷ Tage des Jahres (365, im Schaltjahr 366).
Erster Abschnitt: 5.000,00 € × 10,27 % × 47 ÷ 365 = 66,12 €
Jeder Abschnitt wird auf volle Cent gerundet. Die Summe addiert die gerundeten Beträge. Auf Verzugszinsen fallen keine weiteren Zinsen an (§ 289 BGB).
Ihre Angaben
- Zeitraum
- 15.05.2026 bis 14.08.2026
- Beteiligt
- nur Unternehmen
- Zuschlag
- 9 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz
- Zählweise
- kalendergenau
Berechnet mit dem Verzugszinsrechner von AK Consulting (ak.consulting) am 08.10.2026. Ohne Gewähr, ersetzt keine Rechtsberatung.
Wie werden Verzugszinsen berechnet?
Verzugszinsen sind ein Jahreszins auf den offenen Betrag. Der Zinssatz liegt fünf Prozentpunkte über dem Basiszinssatz. Ist kein Verbraucher beteiligt und geht es um ein Entgelt, sind es neun Prozentpunkte (§ 288 BGB (neuer Tab)).
Der Basiszinssatz kann sich zum 1. Januar und zum 1. Juli ändern, die Bundesbank gibt ihn bekannt (§ 247 BGB (neuer Tab)). Deshalb teilt der Rechner den Zeitraum dort, wo sich der Satz ändert, und rechnet jeden Abschnitt mit seinem eigenen Satz. Die Formel lautet: Betrag × Zinssatz × Tage ÷ Tage des Jahres.
Kalendergenau zählt der Rechner die tatsächlichen Tage und teilt durch 365, im Schaltjahr durch 366, denn der Zinssatz gilt für das Jahr. Der Zinsrechner der Mahngerichte (neuer Tab) rechnet dagegen mit Banktagen, also 30 Tagen je Monat und 360 Tagen im Jahr. Die Ergebnisse weichen etwas voneinander ab. Die Zählweise stellen Sie unter Weitere Einstellungen um.
Auf Verzugszinsen fallen keine weiteren Zinsen an (§ 289 BGB (neuer Tab)). Zahlt Ihr Kunde nur einen Teil, wird die Zahlung zuerst auf Kosten, dann auf Zinsen und zuletzt auf den offenen Betrag angerechnet (§ 367 BGB (neuer Tab)). Rechnen Sie dann je Zeitraum mit dem jeweils offenen Betrag.
| Gültig ab | Basiszinssatz | Verzugszins mit Verbraucher | Verzugszins nur Unternehmen |
|---|---|---|---|
| 01.07.2026 | 1,52 % | 6,52 % | 10,52 % |
| 01.01.2026 | 1,27 % | 6,27 % | 10,27 % |
| 01.07.2025 | 1,27 % | 6,27 % | 10,27 % |
| 01.01.2025 | 2,27 % | 7,27 % | 11,27 % |
| 01.07.2024 | 3,37 % | 8,37 % | 12,37 % |
| 01.01.2024 | 3,62 % | 8,62 % | 12,62 % |
| 01.07.2023 | 3,12 % | 8,12 % | 12,12 % |
| 01.01.2023 | 1,62 % | 6,62 % | 10,62 % |
Quelle: Deutsche Bundesbank, Basiszinssatz nach § 247 BGB (neuer Tab).
Wann beginnt der Verzug?
In Verzug kommt Ihr Kunde in der Regel durch eine Mahnung nach Fälligkeit (§ 286 BGB (neuer Tab), Absatz 1). Eine Mahnung braucht es nicht, wenn der Zahltag nach dem Kalender bestimmt ist, zum Beispiel „zahlbar bis 31.10.“ im Vertrag (Absatz 2). Ein Zahlungsziel, das nur auf der Rechnung steht, ersetzt die Mahnung in der Regel nicht.
Bei Entgeltforderungen tritt der Verzug spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung ein (Absatz 3). Gegenüber Verbrauchern gilt das nur, wenn die Rechnung auf diese Folge besonders hinweist.
Beginnt eine Frist mit einem Ereignis wie dem Zugang einer Mahnung, zählt der Tag des Ereignisses nicht mit (§ 187 Abs. 1 BGB (neuer Tab)). Welcher Tag in Ihrem Fall der erste Zinstag ist, entscheiden Sie selbst. Der Rechner zieht daraus keine rechtlichen Schlüsse.
Wie mahnen Sie Schritt für Schritt?
- ZahlungserinnerungEin freundlicher Hinweis kurz nach Fälligkeit. Oft wurde die Rechnung nur übersehen.
- MahnungSie fordern zur Zahlung auf und setzen eine Frist mit Datum. Ab Verzug können Sie Verzugszinsen verlangen, bei Geschäftskunden auch die Pauschale.
- Letzte MahnungSie setzen eine letzte Frist und kündigen das gerichtliche Mahnverfahren an.
- Gerichtliches MahnverfahrenDen Antrag auf einen Mahnbescheid stellen Sie online über den Online-Mahnantrag der Mahngerichte (neuer Tab). Das Verfahren regelt die Zivilprozessordnung ab § 688 ZPO (neuer Tab).
Das Gesetz schreibt keine Zahl von Mahnungen vor. Für den Verzug genügt eine Mahnung nach Fälligkeit, in manchen Fällen braucht es keine. Drei Stufen lassen Ihrem Kunden Zeit und halten den Ton freundlich.
Wie lässt sich das Mahnwesen automatisieren?
Wer viele Rechnungen schreibt, sieht offene Posten, Fristen und Mahnstufen jede Woche von Hand durch. Ein System kann Zahlungseingänge abgleichen, Erinnerungen vorbereiten und Verzugszinsen ausrechnen. Kulanz für Stammkunden und die Übergabe an ein Inkasso oder an das Gericht entscheidet ein Mensch.
Wie das im Rechnungswesen aussieht, zeigt der Beitrag Buchhaltung mit KI. Wie es in Ihrem Betrieb aussehen kann, besprechen wir im Potenzialgespräch.
Stand, Quellen, Lizenz und Haftung
Stand 06.10.2026 · Version 1.1 · AK Consulting
Der Rechner läuft in Ihrem Browser. Beträge und Daten werden nicht übertragen und nicht gespeichert.
Rechner und Vorlagen ersetzen keine Rechtsberatung. Sie rechnen mit Ihren Angaben und ziehen keine Schlüsse zu Fälligkeit, Verzugsbeginn oder Verbrauchereigenschaft.
Quellen, abgerufen am 06.10.2026
- Deutsche Bundesbank: Basiszinssatz nach § 247 BGB (neuer Tab)
- Deutsche Bundesbank: Zeitreihe BBIN1.M.DE.BBK.BBKBAS2.EUR.ME, täglich abgerufen (neuer Tab)
- §§ 247, 286, 288, 289, 367 BGB (neuer Tab)
- Art. 229 § 34 EGBGB (neuer Tab)
- § 688 ZPO (neuer Tab)
- Zinsrechner der Mahngerichte (Zählweise Banktage) (neuer Tab)
Lizenz
Frei nutzbar im eigenen Unternehmen. Weitergabe nur unverändert und mit Quellenangabe (AK Consulting, ak.consulting).
Haftungsausschluss
AK Consulting stellt diese Inhalte, Vorlagen und Werkzeuge kostenlos und ohne Gewähr zur Verfügung. Sie dienen der allgemeinen Orientierung und ersetzen keine Rechts-, Steuer- oder sonstige Fachberatung. Prüfen Sie Ergebnisse, bevor Sie sie im eigenen Betrieb verwenden. Eine Haftung für Schäden aus der Nutzung ist ausgeschlossen, soweit das gesetzlich zulässig ist. Das gilt nicht für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit und nicht für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
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